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hab-ich-dich e.U.
Inhaber Ursula Habicher

Eingetragenes Einzelunternehmen

Eventmanagement

Untere HauptstraĂźe 54
7453 Steinberg

Tel.: (+43) 0664 590 2997
uschi.habicher@hab-ich-dich.at

UID: ATU 70043419
FN: 432279f

Haftungsausschluss fĂĽr Links

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Urheberrecht

Alle Texte, Bilder, Grafiken, und Animationen auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung.

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Allgemeine Auftragsbedingungen


  1. Allgemeines

Alle mit mir abgeschlossenen Verträge – sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form – unterliegen diesen Bedingungen. Mangels gegenteiliger Regelung sind bei einer Hochzeitsbeauftragung beide Brautleute Vertragspartner.
Ergänzungen und/oder Änderungen der Vertragsbedingungen sind nur durch meine schriftliche Anerkennung wirksam. Der jeweilige Auftraggeber bestätigt diese zu kennen.

  1. Vertragsabschluss

Angebote sind verbindlich und mangels gegenteiliger Vereinbarung fĂĽr 4 Wochen – gerechnet ab Angebotsdatum – gebunden. Leistungen die vor Vertragsabschluss geleistet werden, werden mit einem Stundenpreis von netto € 60,– verrechnet, sollte der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in meinem Einfluss liegenden Grund verweigert werden.

Der Vertragsabschluss erfolgt entweder durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages oder Bestätigung des Angebots in schriftlicher Form oder per Mail.

  1. Preise

Angebote enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, jedoch keine zusätzlich auflaufenden Gebühren (zB auszulegende Gebühren, Reisespesen, Materialkosten etc). Diese werden gesondert- nach tatsächlichem Aufwand –abgerechnet.
Pauschalkosten sind Fixpreise einschlieĂźlich aller Nebenkosten.

  1. Zahlung

Zahlungen sind ohne Abzüge in der angegebenen Währung rechtzeitig zu tätigen, d.h. das Datum des Zahlungseingangs ist maßgebend.  Ebenso ist mit vereinbarten Anzahlungen zu verfahren.

Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Beratungsvertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten.

Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 12,– in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.

  1. LeistungsausfĂĽhrung

Erbrachte Leistungen – insbesondere Leistungen des geistigen Eigentums – bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gegenständlichen Auftrages mein Eigentum. Auftraggeber sind nicht berechtigt, von mir erstellte Pläne zu verwirklichen, sollten nicht sämtliche offenen Forderungen abgegolten sein.

Innerhalb des Beratungsvertrages werden ausschließlich Beratungs-, Unterstützungs- und Organisationsleistungen erbracht, wobei allerdings ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen mir und den beauftragten Unternehmen. Die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferanten und dem Auftraggeber oder Dritten zustande. Daraus ergibt sich – bei eventueller Schlechterfüllung – keinerlei Heranziehung zur Haftung durch  meine Person.

  1. Stornobedingungen

Ein Rücktritt des abgeschlossenen Beratungsvertrages ist zu nachstehenden Stornobedingungen grundsätzlich für den Auftragsgeber möglich. Ein Rücktritt des Vertrages bei Locations Beratung, Teilorganisation, Betreuung am Tag des Events ist allerdings nicht möglich. In diesem Fall ist auch beim Verzicht auf die Leistung der Auftragsnehmerin der vereinbarte Nettopauschalpreis zur Gänze zu bezahlen.

Bei einer Komplettbetreuung werden im Falle eines Rücktritts sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Stunden verrechnet.

Im Rücktrittsfall bei dem Auftrag „Betreuung am Tag des Events“ richtet sich die Stornogebühr nach dem festgelegten Tag des Events.  Bis zehn Wochen vor dem Eventstermin beträgt die Stornogebühr 75 %, bis sechs Wochen vor dem Eventstermin 50 % und ab einer Woche vor dem Eventstermin beträgt die Stornogebühr 100% vom vereinbarten Nettopreis.

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages geleistet. Bei Verstöße gegen meine Pläne und ausdrücklichen Anweisungen, als auch fehlerhaften Ausführungen der Leistungen durch Dritte, oder auch Fehler die auf Grund Informationen oder Anweisungen durch den Auftraggeber entstehen, werden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

Meine Ansprüche kann der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ich bin berechtigt, Daten über die Auftraggeber, die ich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalte, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das Landesgericht Eisenstadt. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.